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Personenschaden: Hundebiss-Urteil: Kein Mitverschulden bei Streicheln des Tieres – Frau erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld

Wenn Sie von einem Hund gebissen werden, kann Ihnen auch dann ein volles Schmerzensgeld zugesprochen werden, wenn Sie das Tier vorher gestreichelt haben. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Urteil entschieden und einer Frau, die von einem Rottweiler-Rüden ins Ohr gebissen wurde, 4.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Obwohl die Frau zuvor das Tier gestreichelt hatte und ihm gegenüber vertraut war, stellte dies kein Mitverschulden dar, dass das Tier zubiss. Der Halter des Hundes warf der Frau vor, sie habe den Unfall durch ihr eigenes Verhalten mitverschuldet, doch das Gericht wies diese Vorwürfe zurück.

Dieses Urteil unterstreicht die Rechte von Opfern von Hundebissen und zeigt, dass sie auch dann ein volles Schmerzensgeld erhalten können, wenn sie das Tier vor dem Vorfall gestreichelt haben. Hundebesitzer sollten sich daher stets bewusst sein, dass sie für das Verhalten ihrer Tiere verantwortlich sind und gegebenenfalls für entstandene Schäden aufkommen müssen.

Landgericht (LG) Frankenthal, Urt. v. 04.11.2022, Az. 9 O 42/21