Verkehrsrecht Analyse
Vorschäden in der Unfallregulierung: Die Gutachter-Falle vermeiden.
Nicht oder nur teilweise reparierte Altschäden stellen in der Praxis oft ein kaum zu überwindendes Hindernis dar.
Trotz klarer Rechtsprechung führen unzureichende Gutachten regelmäßig zur Ablehnung der Regulierung.
Wir zeigen Ihnen den Weg zur rechtssicheren Abwicklung.
Das OLG-Urteil & Die zentrale Aufgabe
Nach dem Urteil des OLG Saarbrücken (4 U 56/18) lässt sich der Einfluss von Vorschäden nicht abstrakt, sondern nur durch sachverständige Beratung unter Berücksichtigung aller Umstände klären.
- • Abschlag vom Wiederbeschaffungswert statt Totalablehnung
- • Berücksichtigung der (noch) erforderlichen Reparaturkosten
- • Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Begründung im Gutachten
Haftung bei unbrauchbaren Gutachten
Erfüllt ein KFZ-Sachverständiger seine Pflicht zur genauen Aufführung von Vorschäden nicht, droht die Haftung für das unbrauchbare Gutachten.
- Angabepflicht: Der Geschädigte muss alle bekannten Vorschäden zwingend angeben.
- Dokumentation: Zuleitung aller vorhandenen Rechnungen und Alt-Gutachten an den Sachverständigen.
- Prüfung: Wir bewerten die Brauchbarkeit Ihres Gutachtens vor der Einreichung.
Haben Sie zusätzlich einen Personenschaden erlitten?
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