Im Schadensfall
KOSTENLOSER KONTAKT
Die Kommunikation per WhatsApp-Messinger wird immer beliebter. Nachdem per WhatsApp auch Anhänge versandt werden können, ist die Kommunikation per WhatsApp mit Rechtsanwalt von Boehn eine interessante Möglichkeit. Besonders einfach können Sie die Unfallregulierung abwickeln. Schon am Unfallort können Sie Bilder vom Unfall, beteiligten Fahrzeugen, amtlichen Kennzeichen, Visitenkarten, schriftliche Erklärungen des Unfallgegners, eine Sprachnachricht und den Standort senden.
Sie können aber auch vorab sich telefonisch beraten lassen und die notwendigen Unterlagen per E-Mail, FAX, Post oder persönlich übermitteln.
Wünschen Sie eine Unfallregulierung senden Sie einfach:
Persönliche Daten:
- Adresse
- Telefonnummer
- eMail-Adresse
- Rechtsschutzversicherung
Angaben zum Unfall:
- Ort und Zeit
- Ihr Amtliches KennzeichenIhre
- KH-Versicherung
- Name und Anschrift des Unfallgegners
- sein Amtliches Kennzeichen
- Polizeidienststelle und Tagebuchnummer
- Sachverhaltsschilderung
Schriftverkehr:
- mit der Versicherung
- Anhörungsbogen der Polizei
- Sachverständigengutachten
- Kostenvoranschlag
Die mit der Unfallregulierung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Die Unfallregulierung erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:
- Schadensaufnahme noch am ersten Tage der Kontaktaufnahme durch den Geschädigten, telefonisch oder im persönlichen Gespräch
- Hinweise z.B. auf Schadensminderungspflichten, auf Unfallersatztarif des Mietwagenunternehmers und die Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit, auf beizubringende Unterlagen
- Aufnahme einer elektronischen Akte, Unterlagen werden eingescannt und Originale sofort zurückgegeben
- Ermittlung der Haftpflichtversicherung über den Zentralruf der Autoversicherer, bei Auslandsbeteiligung über das Deutsches Büro Grüne Karte e.V., über die Verkehrsopferhilfe e.V. bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird und bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.
- erstes Anschreiben mittels Telefax oder e-Mail und Anforderung der amtlichen Ermittlungsakte am Tage der Kontaktaufnahme
- Auswahl des Sachverständigen und ggf. Werkstatt
- Information des eigenen Haftpflichtversicherers (und ggf. Kaskoversicherers bei Mitverursachung des Unfalls durch den Geschädigten) als Obligenheit imSchadensfall
- Vollmacht mit Zahlungsanweisungen für die Haftpflichtversicherung
- nur Direktzahlung, keine Zahlungsverzögerung durch anwaltliches Anderkonto
- kurze, angemessene Zahlungsfristen
- ggf. Anforderung ärztlicher Atteste
- Klageerhebung bei unvollständiger Zahlung nach zwei Monaten, im Einzelfall können sich Abweichungen ergeben
- Kostenlose Einholung der Deckungszusage für Klageerhebung von der Rechtsschutz
- Regulierung mit Augenmaß, so in der Regel volle Übernahme der Anwaltskosten durch Haftpflichtversicherer