Versicherungsrecht: Bundesgerichtshof zur privaten Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität
Leitsatz Die Fristenregelung in AUB 2002 Nr. 2.1.1.1, nach der die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, genügt auch unter Berücksichtigung des vorangestellten Inhaltsverzeichnisses den Anforderungen des Transparenzgebots.Der erkennende Senat hat die Frage entschieden, ob die Klausel intranzparent ist. Das hat er verneint…