SCHWERSTE PERSONENSCHÄDEN

Schadensersatz bei schweren Personenschäden
Durchsetzungsstarke Vertretung – bundesweit

Spezialisierte Rechtsbegleitung bei schweren Personenschäden. Mein Ziel: Sie zurück ins Leben bringen.

MEIN ANSATZ

Bei schweren Personenschäden ist spezialisierte rechtliche Begleitung entscheidend. Ich unterstütze Geschädigte und ihre Angehörigen mit umfassendem Expertenwissen in allen relevanten Rechtsgebieten.

Ich konzentriere mich vollständig auf die Prozessführung – nicht auf Nebenaktivitäten wie Bücher, Aufsätze oder Gutachtertätigkeit. Mein ganzer Fokus liegt auf der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Mein Ziel ist es, Ihren Arbeitsplatz zu sichern und Sie zurück in Ihr berufliches Leben zu bringen – damit Sie nicht an den Rand der Gesellschaft abgeschoben werden.

TELEFON: 0511 300 3780

WHATSAPP: 0151 56504553

E-MAIL: info@von-boehn.de

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DIE PROBLEME IN DER PRAXIS – UND MEIN VORGEHEN

Die Probleme:

  • Viele Gerichte erteilen falsche Beweisbeschlüsse.
  • Ungeeignete oder unzureichend instruierte Sachverständige werden beauftragt.
  • Gutachterfragen werden fehlerhaft gestellt und führen zu irrelevanten Gutachten.
  • Verfahren dauern Jahre, während die Gutachter tätig sind.
  • Versicherer versuchen, die Beweislast unzulässig auf den Geschädigten zu übertragen.

Mein Vorgehen:

Im Gegensatz zu einer Haltung, die Gerichte gewähren lässt, gehe ich aggressiv vor. Ich widerspreche aktiv falschen Beweisbeschlüssen, kritisiere ungeeignete Gutachter und fehlgestellte Fragen.

Ich wende mich gegen fehlerhafte Verfahrensschritte und kämpfe für eine Beweislastumkehr zu Lasten der Versicherer.

MEINE SPEZIALISIERTEN LEISTUNGEN

Verdienstausfallberechnung

Exakte Berechnung unter Berücksichtigung von Gehalt, Provisionen, Bonusregelungen und künftigen Einkommensentwicklungen. Basierend auf Arbeitsrecht und Branchenstandards.

Fiktive Abrechnung von Verwandten-Pflegeleistungen

Professionelle Berechnung der Pflegetätigkeit von Familienmitgliedern nach dem Unternehmermodell mit steueroptimierter Dokumentation.

Kündigungsschutz & Arbeitsplatzschutz

Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderung – Gleichstellung von Behinderten – Sicherung durch stufenweise Wiedereingliederung – Begleitende Unterstützung bei Reha-Prozessen.

Wegeunfall und Arbeitsunfall

Anerkennung von Wegeunfällen im Rahmen der gesetzlichen Berufsgenossenschaft, Verletztenrente und Arbeitsunfallleistungen mit vollständiger rechtlicher Vertretung.

Haushaltsführungsschaden

Wer nach einem Unfall den eigenen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann, hat Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Dieser Schaden entsteht unabhängig davon, ob eine Ersatzkraft eingestellt wird oder Angehörige die Arbeit übernehmen. Ich beziffere den Ausfall konkret nach Stunden, Tätigkeiten und Dauer und setze ihn gegenüber der Versicherung durch.

BESONDERHEIT: INTERDISZIPLINÄRE EXPERTISE

Meine Spezialisierung verbindet Arbeitsrecht mit Sozialversicherungsrecht und Versicherungsprivatrecht. Dies ermöglicht es mir, Ihre Ansprüche aus mehreren Rechtsquellen geltend zu machen und optimal zu kombinieren.

Eine unvollständige Beratung kann zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Meine langjährige Erfahrung sorgt dafür, dass keine Ansprüche übersehen werden.

Im Arbeits- und Tarifrecht setze ich Ihre Ansprüche bei Verdienstausfall durch – etwa auf Basis des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) – und sichere Ihren Kündigungsschutz sowie den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.

Im Bereich Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit setze ich Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente durch, vertrete Sie gegenüber gesetzlichen und privaten BU-Versicherungen sowie Dienstunfähigkeitsversicherungen und führe für Sie das Widerspruchsverfahren gegen abgelehnte Anträge.

SIND SIE MIT EINEM SCHWEREN PERSONENSCHADEN KONFRONTIERT?

Ich helfe Ihnen kostenlos in der Erstberatung. Kontaktieren Sie mich noch heute.

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Häufige Fragen

Personenschaden, Schmerzensgeld & Schadensersatz in Hannover – Ihre Fragen

Antworten zu Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Dauerschäden nach Verkehrsunfall und Arzthaftung – als Fachanwalt für schwere Personenschäden in Hannover und bundesweit.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung nach einem Unfall zu wenig Schmerzensgeld zahlt?

Wenn die gegnerische Versicherung das Schmerzensgeld zu niedrig ansetzt oder Ansprüche kürzt, lohnt sich die anwaltliche Prüfung der Regulierung. Bei schweren Personenschäden und Dauerschäden ist die Höhe des Schmerzensgeldes verhandelbar und notfalls gerichtlich durchsetzbar. Ich prüfe Ihre Unterlagen und setze ein angemessenes Schmerzensgeld konsequent durch – auch gegen Klagen vor Gericht.

Welche Ansprüche habe ich bei einem schweren Verkehrsunfall mit Dauerschäden?

Neben dem Schmerzensgeld können Sie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungs- und Pflegekosten, eine Schmerzensgeld- oder Schadensersatzrente sowie den Ersatz künftiger Folgeschäden geltend machen. Gerade bei dauerhaften Verletzungen werden viele dieser Positionen übersehen oder von der Versicherung kleingerechnet.

Wie wird der Verdienstausfall nach einem Unfall berechnet?

Der Verdienstausfall wird unter Berücksichtigung von Gehalt, Provisionen, Bonusregelungen und der künftigen Einkommensentwicklung exakt berechnet. Auch die Pflegeleistungen von Angehörigen lassen sich als Haushaltsführungsschaden beziffern. Eine fundierte Berechnung auf Basis von Arbeitsrecht und Branchenstandards ist entscheidend, um Vermögensverluste zu vermeiden.

Was ist ein Haushaltsführungsschaden und steht er mir zu?

Wenn Sie nach einem Unfall Ihren Haushalt nicht mehr wie zuvor führen können, entsteht ein eigenständiger Schadensersatzanspruch – der Haushaltsführungsschaden. Dieser wird unabhängig davon erstattet, ob Sie eine Ersatzkraft einstellen oder Angehörige einspringen.

Übernehmen Sie auch Fälle von Arzthaftung und Behandlungsfehlern?

Ja. Bei Personenschäden durch ärztliches Verschulden – etwa Behandlungs- oder Aufklärungsfehler – setze ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Ärzte, Kliniken und deren Haftpflichtversicherer durch. Medizinische Kausalität und Dokumentation sind hier der Schlüssel zum Erfolg.

Vertreten Sie nur in Hannover oder auch bundesweit?

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hannover (Schiffgraben 20) und vertritt Mandanten bei schweren Personenschäden bundesweit. Gerade bei komplexen Fällen oder weit entferntem Unfallort übernehme ich die vollständige Vertretung unabhängig vom Gerichtsstand.

Was kostet die Erstberatung bei einem Personenschaden?

Die Erstberatung ist kostenlos. Sie können mich telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail kontaktieren und Ihren Fall schildern. Häufig übernimmt zudem die gegnerische Haftpflicht- oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten.

Sie haben einen schweren Personenschaden erlitten? Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen – telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail.