Arzthaftung: OLG Hamm: 250.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei Geburtshilfe
Das OLG Hamm hat einem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zugesprochen, nachdem es nach einer – aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler – verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Der heute neun Jahre alte Kläger wurde im Oktober 2007 im beklagten Krankenhaus in…