Arbeitsrecht Insolvenz: BAG: Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, das heißt spätestens zum erstmöglichen Termin nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die im Fall der Unwirksamkeit der Kündigung für die Zeit nach diesem Termin entstehen, als Neumasseverbindlichkeiten, so das BAG. Die Klägerin war seit 1996 bei dem Schuldner, der bundesweit zahlreiche Drogeriegeschäfte betrieb, zuletzt als Filialleiterin mit einem Entgelt von 2.680,60 Euro brutto beschäftigt. Am 28.03.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 31.08.2012 zeigte dieser die drohende Masseunzulänglichkeit an. Bereits zuvor war das Arbeitsverhältnis vom Beklagten am 28.03.2012… Weiterlesen »Arbeitsrecht Insolvenz: BAG: Annahmeverzugsvergütung als Neumasseverbindlichkeit wegen unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses