Versicherungsrecht: BGH: Private Altersvorsorge: Pfändungsschutz für Riester-Rente
Der BGH hat entschieden, dass das mit einer Riester-Rente angesparte Vermögen im Falle einer Insolvenz unpfändbar ist, soweit der Sparer tatsächlich eine staatliche Zulage beantragt und erhalten hat. Die Schuldnerin schloss im Jahr 2010 bei der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag (Riester-Rente) ab. Der Rentenversicherungsvertrag sieht ein Kündigungsrecht für die Schuldnerin vor. Nachdem die Schuldnerin Beiträge in…