Karenzentschädigung Arbeitsrecht: BAG: Karenzentschädigung: Unbeabsichtigter Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
Das BAG hat entschieden, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer von der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots – auch durch unbedachte Äußerungen – zurücktreten kann, wenn der frühere Arbeitgeber seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Karenzentschädigung trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt mit der Folge, dass die Rücktrittserklärung den Anspruch auf die Karenzentschädigung mit Wirkung „ex nunc“ beseitigt. Bei einem…