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Ombudsleute

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Fast alle Versicherungsunternehmen der privaten Versicherungswirtschaft sind den Ombudsmannverfahren beigetreten. Für die private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Das Verfahren richtet sich nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 VVG und der Verfahrensordnung VomVO.

Sprüche des Ombusmanns bis zu einem Beschwerdewert von 5000 EURO sind für die Versicherungsunternehmen verpflichtend darüber spricht er eine Empfehlung aus. Der Versicherungsnehmer kann in jeden Fall die ordentlichen Gerichte anrufen, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.

Die Verjährung ist durch Anrufung der Schlichtungsstelle gehemmt und verlängert sich um einen Monat gem. § 12 Abs. 1 VomVO.

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

T: 05136 8866-0
F: 05136 8866-88

info@von-boehn.de
www.von-boehn.de

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