Versicherungsrecht: Bavaria Direkt: Kaskoversicherung mit Werkstattbindung: AKB-Kürzungsklausel unwirksam
Mein Mandant von Rechtsanwalt von Boehn hatte einen Kaskoschaden erlitten und den Schaden bei der Bavaria Direkt eingereicht. Die Bavaria dies wegen der bestehenden Werkstattbindung bei Kaskogutachten mit Verrechnungssätze einer Vertragswerkstatt der Versicherungswirtschaft erstellen. Diese Werkstätten zeichnen sich dadurch aus, dass sie noch unter den üblichen Verrechnungssätze regionaler freier Werkstätten reparieren. Der Mandant hat den Schaden nicht repariert…