Versicherungsrecht: OLG Dresden: Wer trägt das „Arztrisikos“
Leitsatz: Einem Geschädigten steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls zu, wenn er im Vertrauen auf eine falsche Krankschreibung nicht arbeitet. Der Geschädigte muss vielmehr nachweisen, dass er tatsächlich und objektiv arbeitsunfähig war. OLG Dresden, Urt. v. 13.7.2022 – 1 U 2039/21 Hintergrund: Wer trägt das „Arztrisiko“ bei falscher Krankschreibung? Im Personenschadensrecht ist seit Jahren…