Beamtenrecht: BVerwG: Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs einen Tankadapter einzubauen
Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der Dienstherr Maßnahmen (z.B. den Einbau eines Tankadapters) unterlassen hat, die den Schaden verhindert hätten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger ist Polizeivollzugsbeamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern….