Verkehrsrecht Schadensersatzrecht: AG Frankfurt: Parken unter Walnussbaum: Grundstückseigentümer haften nicht für Schäden durch herabfallende Walnüsse
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht für Schäden durch Walnussbäume haften, welche über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen. Das Amtsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Grundstückseigentümer für Schäden an einem Fahrzeug haftet, welche durch herabfallende Walnüsse verursacht wurden. Im konkreten Fall ragten die Äste eines Walnussbaumes 1,5 m auf…