Frist von KH-Versicherer übersehen – § 3a PflVG: Rechte des Geschädigten
Wenn ein KH-Versicherer die Frist nach § 3a PflVG übersieht, hat das für den Geschädigten konkrete rechtliche Folgen. Die Vorschrift verpflichtet den Haftpflichtversicherer und den Schadensregulierungsbeauftragten dazu, innerhalb einer klar definierten Frist auf einen geltend gemachten Schadensersatzanspruch zu reagieren. Dieser Beitrag erläutert die Voraussetzungen, die Praxis und die Rechtsfolgen einer Fristversäumnis nach § 3a Pflichtversicherungsgesetz…