Schmerzensgeld: BGH-Pressemitteilung: Verhandlungstermin am 6. April 2017, 10:00 Uhr, in Sachen III ZR 60/16 (Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Badeunfall)
Die beklagte Gemeinde betreibt ein Naturschwimmbad, dessen Sprungbereich von dem Schwimmerbereich durch Bojen abgegrenzt ist. Diese sind mit Seilen auf dem Seeboden verankert. Die Klägerin, ein seinerzeit zwölfjähriges Kind, verfing sich aus ungeklärten Umständen beim Tauchen in einem der Befestigungsseile, wodurch es unter Wasser hängen blieb. Nachdem eine der zur Badeaufsicht eingesetzten Personen das hierdurch…