Arbeitsrecht: BAG: Eingruppierung als Stationsleiterin einer „großen Station“
Das BAG hat entschieden, dass eine „große Station“ im Sinne des Tätigkeitsmerkmals des TVöD/VKA regelmäßig vorliegt, wenn der Stationsleitung mehr als zwölf Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände könne bei einer solchen Anzahl unterstellter Beschäftigter das Tarifmerkmal „große Station“ verneint werden. Umgekehrt leite eine Stationsleitung bei einer geringeren Anzahl unterstellter Vollzeitbeschäftigter regelmäßig…