Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung nach durchgehender Arbeitsunfähigkeit für sechseinhalb Jahre
Das Landesarbeitsgericht Chemnitz hat in der Folge der EuGH-Rechtsprechung in den Fällen „Schultz-Hoff“ und „KHS“ entschieden, daß gesetzliche Urlaubsansprüche nach 15 Monaten verfallen, wenn sie krankheitsbedingt nicht gewährt werden können. Es folgt damit der Entscheidung des EuGH, wonach ein Übertragungszeitraum von etwa 18 Monaten richtlinienkonform sei. Der EuGH hatte eine tarifvertragliche Regelung mit einem Übertragungszeitraum…