Arbeitsrecht: SG Dortmund: Taxifahrer im „Mietmodell“ sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Das SG Dortmund hat entschieden, dass eine Taxizentrale für Taxifahrer, die gegen ein kilometerabhängiges Entgelt die Fahrzeuge von der Zentrale mieten und die ansonsten wie festangestellte Fahrer eingesetzt werden, Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen hatte von der Taxizentrale aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. ca. 381.000 Euro nebst Säumniszuschlägen im Rahmen einer Betriebsprüfung…