Schadensersatzrecht: BGH: Jameda muss Profil von Ärztin löschen
Der BGH hat entschieden, dass Ärzte, die kein Premiumprofil beim Arztbewertungsportal jameda.da besitzen, die Löschung ihres Profils verlangen können, weil jameda mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstigt und sich somit nicht neutral verhält. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer…