Versicherungsrecht: Keine Freistellung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen gegen Versicherer bei vorsätzlichem Foul
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Privathaftpflichtversicherer eines Fußballspielers bei einem grobem Foul mit Verletzungsvorsatz nicht zahlen muss. Der Kläger, ein Amateurfußballspieler, verlangt von seinem Privathaftpflichtversicherer Freistellung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen eines bei einem Foul verletzten Gegenspielers (G). Beim Landesligaspiel verletzte der Kläger den G schwer am rechten Bein, G erlitt einen Wadenbeinbruch, ein…