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Verkehrsrecht: Fahrverbot: Fahrverbot bei allen Straftaten

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen.

Unter anderem ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen.

Heiko Maas: „Die Öffnung des Fahrverbots für alle Straftaten erweitert die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen. Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll neben dem im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben, das Fahrverbot auf alle Straftaten auszudehnen, Empfehlungen einer vom BMJV einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens aufgreifen. Außerdem werden Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt.

Dazu gehören die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 21.12.2016

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