Arbeitsrecht: LSG Stuttgart: Vorsicht beim Kneipenbesuch: Arbeitsunfall abgelehnt
Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass ein abendlicher Gaststättenbesuch einer Gruppe von Rehabilitanden außerhalb der Reha-Einrichtung dem privaten (Freizeit-)Bereich zuzuordnen ist und ein dabei erlittener Unfall (Sturz auf dem nächtlichen Heimweg) nicht dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt. Geklagt hatte eine 53-jährige Frau, die wegen einer psychischen Erkrankung (Anpassungsstörung) im Herbst 2016 für drei Wochen…