BGH

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    Verkehrsrecht: Dieselskandal: Verjährung

    Leitsatz: Den Dieselgeschädigten trifft keine generelle Pflicht, aktiv nach dem Beginn der Verjährungsfrist zu recherchieren. Ein Unterlassen eigener Ermittlungen ist nur dann als grob fahrlässig zu werten, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Anspruch ersichtlich waren und ein verständiger Gläubiger die Aufklärung als selbstverständlich betrachtet hätte. BGH, Urt. v. 25.8.2022 – VII ZR 23/21 Hintergrund: Verjährung…