Verkehrsrecht: OLG Brandenburg: Geschwindigkeitsüberschreitung – Vorsatz
Leitsatz: Angesichts eines massiven Ausmaßes einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 52 km/h drängt sich nach Ansicht des OLG Brandenburg die Annahme vorsätzlicher Begehung geradezu auf. Dass dem Betroffenen der genaue Umfang der Überschreitung nicht exakt bekannt war, steht der Annahme von Vorsatz nicht entgegen. Vorsätzliches Handeln setzt eine solche exakte Kenntnis nicht voraus – es genügt das…