Aus der Kanzlei: Versicherungsrecht: ProConcept AG: Vorsicht es droht der Totalausfall
ProConcept hat es im großen Stil übernommen, Ansprüche nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung durchzusetzen. Dazu hat sie Anwälte beauftragt, das Widerspruchsrecht auszuüben. Wenn das geschehen ist, muß der Anspruch innerhalb von 3 Jahren zum Jahresende gerichtlich geltend gemacht werden. Sonst ist der Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien und Zinsen verjährt. Hat etwa die DEXCOM…