Aus der Kanzlei: Versicherungsrecht: ProConcept AG: Vorsicht es droht der Totalausfall
ProConcept hat es im großen Stil übernommen, Ansprüche nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung durchzusetzen. Dazu hat sie Anwälte beauftragt, das Widerspruchsrecht auszuüben. Wenn das geschehen ist, muß der Anspruch innerhalb von 3 Jahren zum Jahresende gerichtlich geltend gemacht werden. Sonst ist der Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien und Zinsen verjährt. Hat etwa die DEXCOM im Jahr 2010 Widerspruch erhoben und ist nichts weiter veranlaßt, können die Ansprüche nur gegen die ProConcept und den Anwalt geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Rechtsanwalt von Boehn hilft Ihnen gern.
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