Schmerzensgeld: OLG Hamm: 2.000 Euro Schmerzensgeld für fehlerhaft beschliffene Milchzähne
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegen kann, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Die Klägerin befand sich in der kieferorthopädischen Behandlung der beklagten Zahnärzte. Bei der Klägerin sind mehrere bleibende Zähne nicht angelegt. Die an ihrer Stelle vorhandenen Milchzähne sollten solange…