Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeitsversicherung und Überstunden
In der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt der Versicherungsfall vor, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, 50 % seines Berufs auszuüben. Der Versicherer fragt deshalb beim Arbeitgeber nach, wie viel Stunden der Versicherte zu leisten hat. Der Arbeitgeber wird ihm die vertraglich vereinbarte Stundenzahl mitteilen. Daraus kommt es aber nicht an. Abzustellen ist auf die tatsächlich…