Arbeitsrecht ALG II: SG Gießen: Minderung des Arbeitslosengeldes bei Kündigung eines Probearbeitsverhältnisses unzulässig
Das SG Gießen hat entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Minderung des Arbeitslosengeldes II nicht vorliegen, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit wegen Überforderung kündigt. Der Kläger bezog vom Jobcenter Wetterau Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Am 23.06.2016 nahm er ein Arbeitsverhältnis als Mitarbeiter in der Produktion bei einem Kunststoff verarbeitenden Betrieb auf. Das Arbeitsverhältnis…