Arbeitsrecht: BAG: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen nicht pfändbar
Das BAG hat entschieden, dass Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht pfändbar sind, soweit sie der Höhe nach üblich sind. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit seien dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar i.S.v….