Arbeitsrecht: LAG Hamm: Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer: Verdachtskündigung unwirksam
Das LArbG Hamm hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis einer seit dem Jahr 1991 beschäftigten Sparkassenangestellten, die gegen die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen des Vorfindens von Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld in einem Geldkoffer geklagt hatte, nicht wirksam gekündigt wurde. Die am 28.05.2015 in einer Filiale der Herner Sparkasse als Kassiererin eingesetzte Sparkassenangestellte hatte gegen…