Arzthaftung: OLG Hamm: Beweislastumkehr nach grobem Behandlungsfehler entfällt, wenn Patient ärztliche Empfehlungen missachtet
Die Beweislastumkehr nach einem Behandlungsfehler entfällt, wenn ein Patient Anordnungen missachtet und eine Mitursache für den Schaden setzt. Als Alleinerbin ihres im März 2015 im Alter von 45 Jahren verstorbenen Ehemanns verlangte die Klägerin vom beklagten Krankenhausträger Schadensersatz wegen einer behaupteten fehlerhaften Behandlung ihres Ehemannes vor seinem Tode. Der Hausarzt des Ehemannes wies diesen aufgrund…