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Verkehrsrecht: OLG Celle:

Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Reisender, der morgens im Mittelmeerraum auf einer Natursteintreppe in der Außenanlage eines Hotels ausrutscht, weil diese aufgrund der Reinigung nass ist, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter hat.

Eine Reisende rutschte in einem Robinsonclub in der Türkei auf einer vorher bei der morgendlichen Reinigung durch das Hotelpersonal nass gespritzten, aus Bruchsteinen bestehenden Natursteintreppe im Außenbereich des Hotels aus und brach sich dabei ein Fußgelenk. Sie verlangte deswegen Schadensersatz. Das LG Hannover hatte die Klage abgewiesen, weswegen sie Berufung beim OLG Celle einlegte und ihr Begehren in der zweiten Instanz weiterverfolgte.

Das OLG Celle hat in einem Hinweisbeschluss die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts steht der Reisenden kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Reiseveranstalterin könne keine Verkehrssicherungspflichtverletzung dadurch angelastet werden, dass die Natursteintreppe im Außenbereich des Hotels im Rahmen der morgendlichen Reinigung nass abgespritzt wurde und das Hotelpersonal kein Warnschild an der Treppe aufgestellt habe. Nässe in Hotelanlagen aufgrund von Niederschlag, einem Schwimmbecken oder von Reinigungsarbeiten gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Es sei damit zu rechnen, dass in den Morgenstunden eine Außentreppe einer sich in einem Mittelmeerland befindlichen Hotelanlage nass abgespritzt werde. Eine derartige Nassreinigung in Hotelanlagen im Mittelmeerraum werde regelmäßig morgens vorgenommen. Insofern verwirkliche sich beim Ausrutschen lediglich ein allgemeines Lebensrisiko.

Die Berufung wurde nach dem Hinweisbeschluss zurückgenommen.

Gericht/Institution: OLG Celle
Erscheinungsdatum: 20.03.2018
Entscheidungsdatum: 28.07.2017
Aktenzeichen: 11 U 65/17

Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 20.03.2018

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