Verkehrsrecht: OLG Hamm: Kein Ersatzauto nach Verkehrsunfall bei geringer Fahrleistung
Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einer geringen Fahrleistung das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein kann und dem Geschädigten dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen kann. Der seinerzeit 76 Jahre alte Kläger aus Bielefeld erlitt am 09.02.2016 auf dem Ostwestfalendamm in Bielefeld einen Verkehrsunfall, für den – dies ist im Verlauf…