Verkehrsrecht: VG Karlsruhe: Betriebsuntersagung im sog. Abgasskandal rechtswidrig
Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass die sofortige Betriebsuntersagung eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs rechtswidrig ist, weil das Landratsamt den Sofortvollzug nicht hinreichend konkret begründet hat. Der Antragsteller ist Eigentümer eines Fahrzeugs des Typs VW Amarok 2,0 TDI, das mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet ist und im Hinblick auf seine Stickoxid-Emissionen…