Verkehrsrecht: OLG Hamm: Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen
Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Kfz-Fachwerkstatt Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen muss. Die Klägerin, ein Unternehmen aus Bochum, ist Eigentümerin eines im Oktober 2010 erworbenen Kfz Dodge Ram…