Verkehrsrecht: Autounfall: Abtretung der Mietwagenkosten nur wirksam, wenn Haftung unstreitig
Der Bundesgerichtshof hat folgende Entscheidung getroffen: Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG erlaubt (Bestätigung des Senatsurteils vom 31. Januar 2012, VI ZR 143/11). Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem…