Verkehrsrecht: AG München: Haftung bei Unfall im Parkhaus
Das AG München hat entschieden, dass ein Nutzer beim Befahren eines Parkplatzes stets mit ein- und ausparkenden bzw. -fahrenden Fahrzeugen rechnen muss und eine besondere Rücksichtnahmepflicht hat, was dazu führen kann, dass auch der Vorfahrtsberechtigte mit 50% haftet. Am 23.02.2013 gegen 13.00 Uhr kam es im Erdgeschoss des Parkhauses eines großen Möbelhauses zu einem Verkehrsunfall….