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Versicherungsrecht: BGH: Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei versicherter Dienstunfähigkeit eines Beamten

Leitsatz

AVB Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (hier § 2 (1) BUZ 2005 B)

Wird ein versicherter Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand ver- setzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhe- stand versetzt wird.

BGH, Urteil vom 16. November 2016 – IV ZR 356/15 – OLG Köln LG Aachen

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