Aus der Kanzlei: Berufsunfähigkeit
Bitte sehen Sie den Beitrag zur BU an
Bitte sehen Sie den Beitrag zur BU an
Leitsatz AVB Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (hier § 2 (1) BUZ 2005 B) Wird ein versicherter Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand ver- setzt, so tritt der Versicherungsfall am letzten Tag dieses Monats ein, wenn nach den Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt, sobald der versicherte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhe- stand versetzt wird. BGH,…