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Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt Rechtsanwalt von Boehn die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und rechne im Falle einer Deckungszusage die Tätigkeit direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.

Allerdings wird die Durchsetzung der Kosten gegenüber der Rechtsschutzversicherung immer schwieriger. Die Kostenzusage für eine Erstberatung erhalten sie oft sofort, auch für den telefonischen Kontakt mit einem Vertragsanwalt. Danach ist eine Deckungszusage fast nur noch durch einen Rechtsanwalt zu erreichen. Ja die Versicherer verweisen auf Ihren Anwalt. Rechtsanwalt von Boehn erreicht die Deckung, notfalls durch Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen, Stichentscheid und vor Gericht.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2010

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Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
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