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Presse: HAZ, Cellesche Zeitung

HAZ: Klage gegen Fitnessstudio30-Jährige nach Kletterunfall im Rollstuhl

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Eine Erzieherin ist in einem Fitnessstudio in der Nordstadt aus zehn Metern Höhe von einer Kletterwand gestürzt – und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die 30-Jährige war mit einem zu kurzen Seil gesichert und hat nun Klage gegen den Betreiber eingereicht.

Von Sonja Fröhlich

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 18.05.2011 07:27 Uhr

Der Besuch eines Fitnessstudios hat für eine 30-Jährige ein tragisches Ende genommen: Inga Lübbert fiel von einer Kletterwand zehn Meter in die Tiefe – und sitzt seither im Rollstuhl. Der Sturz passierte, weil die Erzieherin falsch gesichert war. Vor dem Landgericht verlangt sie nun Schmerzensgeld und Schadensersatz von dem Betreiber. Dieser sei seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, sagt ihr Anwalt Bernhard von Boehn. Der Betreiber des Fitnessstudios weist die Schuld von sich.

Die junge Frau war im November 2008 mit mehreren Freunden zum Klettern in das Nordstädter Studio „Level Up“ gekommen. Dort gibt es zwei Übungswände mit einer Höhe von acht und 16 Metern. Lübbert, die seit einem halben Jahr kletterte, entschied sich für die höhere Variante. Während sich die Kletternde über Sicherungspunkte an der Wand einhakte, sicherte eine am Boden stehende Freundin sie durch ein Seil an einem Spezialgürtel. So kann der Partner den Kletternden eigentlich kontrolliert auf den Boden bringen – bei einem Sturz blockiert er das Seil. Im Fall der Hannoveranerin geschah dies nicht.

 Als die damals 28-Jährige nach zehn Metern von ihrer Freundin langsam herabgelassen werden wollte, hatte diese plötzlich kein Seil mehr in der Hand. „Inga ist senkrecht zehn Meter nach unten gefallen“, sagt ihr Vater. Sie erlitt multiple Frakturen, darunter an der Wirbelsäule und am Becken, und wurde bisher zehnmal operiert. Ihre Fußknochen seien bei dem Aufprall zerborsten. „Ich werde nie wieder richtig laufen können“, sagt die Erzieherin, die mittlerweile wieder in einem Kindergarten arbeitet.

Wie sich nach dem Unfall herausstellte, hatten die Frauen aus Versehen ein zu kurzes Sicherungsseil gegriffen, das neben den längeren Seilen lag. Für diesen Fall müsste das Seilende eigentlich mit einem Sicherheitshaken oder einem Knoten gesichert werden, erklärte ein Ausbilder am Dienstag vor Gericht. Die Freundinnen sagen, ihnen sei dies während ihrer Einführungskurse nicht erklärt worden, auch die Betreuer im Studio hätten darauf nicht geachtet. „Ich habe nicht gewusst, was passieren kann“, sagt Inga Lübbert.

Mehrere Teilnehmer der Klettergruppen bestätigten am Dienstag, dass Knoten oder Sicherheitshaken an den Seilenden „nie Thema waren“. Eine 31-Jährige berichtete von einem ähnlichen Vorfall, der sich nur wenige Monate vor dem tragischen Unfall ereignet hatte. Ihr Partner habe aber in letzter Sekunde bemerkt, dass das Seil zu kurz für das kontrollierte Abseilen sei. Auch der Betreiber habe von dem Vorfall gewusst.

Das Gutachten, das die Klägerin beim Deutschen Alpenverein in Auftrag gegeben hatte, rügt die Sicherheitsvorkehrungen in dem Fitnessstudio. Demnach müssten schon die unterschiedlich langen Seile farblich gekennzeichnet sein, um einen Fehlgriff zu verhindern. Der Betreiber des Fitnessstudios wies die Schuld von sich. Für die Betreuung der Kletterwände sei damals ein Subunternehmer verantwortlich gewesen, sagte er. Konsequenzen aus dem Fall gebe es nicht.

Der Prozess wird im Juni fortgesetzt.

HAZ: KletterhalleSturz war zu verhindern

Dreieinhalb Jahre nach dem tragischen Unfall in einem Nordstädter Fitnessstudio kann die 31-jährige Inga Lübbert auf Schmerzensgeld hoffen. Ein Gutachter stellte vor Gericht jetzt fest, dass „mangelnde Sorgfalt und ungünstige Voraussetzungen“ zu dem Unfall geführt hatten. Das Opfer sitzt im Rollstuhl.

Von Sonja Fröhlich

Artikel veröffentlicht: Dienstag, 27.03.2012 20:34 Uhr

Artikel aktualisiert: Freitag, 30.03.2012 06:15 Uhr

Hannover. Seit einem Sturz von einer Kletterwand sitzt sie im Rollstuhl: Dreieinhalb Jahre nach dem tragischen Unfall in einem Nordstädter Fitnessstudio kann die 31-jährige Inga Lübbert auf Schmerzensgeld hoffen. Ein Gutachter stellte vor Gericht jetzt fest, dass „mangelnde Sorgfalt und ungünstige Voraussetzungen“ zu dem Unfall geführt hatten.

Die junge Frau war im November 2008 mit Freunden zum Klettern in dem Fitnessstudio Level Up; sie entschied sich für die höhere von zwei Übungswänden mit 16 Metern. Während sich die Kletternde über Sicherungspunkte an der Wand einhakte, sicherte eine am Boden stehende Freundin sie durch ein Seil an einem Spezialgürtel. Als die damals 28-Jährige nach zehn Metern von ihrer Freundin langsam herabgelassen werden wollte, hatte diese plötzlich kein Seil mehr in der Hand. Inga Lübbert fiel etwa zehn Meter in die Tiefe. Sie erlitt multiple Frakturen, darunter an der Wirbelsäule und am Becken, und wurde bislang gut ein Dutzend Mal operiert. Ärzte prognostizieren, sie könne nie wieder richtig laufen.

Wie sich nach dem Unfall herausstellte, hatten die Frauen aus Versehen ein zu kurzes Sicherungsseil gegriffen, das neben gleichfarbigen längeren Seilen lag. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass das Vorhalten von kürzeren Seilen für Anfänger ein hohes Sicherheitsrisiko berge. „Es ist unglücklich, dass für Laien nicht zu erkennen ist, dass es zwei verschiedene Seillängen gibt.“ Richter Markus Wessel, selbst Hobby-Kletterer, folgte den Ausführungen des Sachverständigen: „Offenbar gab es gravierende Organisationsfehler in der Halle.“ Wessel wies auch darauf hin, bisher kein Mitverschulden der Klägerin zu sehen. „Dagegen wäre es ganz einfach gewesen, das riesige Risiko zu vermeiden, indem man nur lange Seile anbietet.“

Der Betreiber des Fitnessstudios hat zwischenzeitlich angezweifelt, dass die 31-Jährige tatsächlich derart schwer verletzt worden war. Lübberts Anwalt Bernhard von Boehn bezeichnet dies als „unverschämte Taktik“ und verweist auf die medizinischen Befunde. Das Gericht will die Einwände prüfen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 9. Oktober datiert – vermutlich ist es für Inga Lübbert nicht der letzte. Der Hallenbetreiber hat bereits signalisiert, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

HAZ: Schülerin verletzt Prozess um Kieferbruch nach Pferdetritt

Von Sonja Fröhlich

Artikel veröffentlicht: Dienstag, 20.03.2012 16:35 Uhr

Artikel aktualisiert: Freitag, 23.03.2012 06:15 Uhr

Nachdem ein Pony einem Mädchen den Kiefer zertrümmert hat, hat das Landgericht der Siebenjährigen eine Mitverantwortung zugesprochen. Das Kind hätte wissen müssen, wie man sich einem Pferd nähert. Der Schadenersatzanspruch wure auf ein Drittel reduziert.

Hannover. Ein Pferdetritt hat einem siebenjähriges Mädchen den Ober- und Unterkiefer zertrümmert. Die Eltern verlangen Schmerzensgeld vom Halter und von den Eigentümern des Ponyhofes aus dem Umland Hannovers in Höhe von 33000 Euro. Das Landgericht hat jetzt mit Verweis auf eine Mitschuld des Kindes entschieden, dass diesem lediglich ein Drittel der geforderten Summe zusteht.

Wie berichtet, war die siebenjährige Leonie im Februar 2010 mit einem Hofmitarbeiter in einen Auslauf gegangen, wo das Pony „Eddie“ und andere Tiere gefüttert werden sollten. Das Mädchen bemerkte, dass „Eddie“ abseits der Herde stand, die ihn nicht mitfressen ließ. Leonie ging aus Mitleid auf das Pony zu, um es zu füttern. Dabei trat das Pferd aus und traf das Mädchen im Gesicht. Leonie erlitt mehrere Trümmerbrüche an Ober- und Unterkiefer, außerdem wurden ihr sechs Zähne herausgeschlagen und mehrere beschädigt. In der Urteilsbegründung heißt es: Die Siebenjährige „wusste trotz ihres jugendlichen Alters, dass Pferde gefährlich sind“. Die Zivilkammer stellte bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle ab; dieses hatte einer 13-Jährigen nach einem Pferdetritt ein Schmerzensgeld von 12000 Euro zugesprochen. Leonie soll nun die gleiche Summe erhalten. Ihr Anwalt Bernhard von Boehn will gegen das Urteil Berufung einlegen. „Die Verletzungen meiner Mandantin sind wesentlich schwerwiegender. Sie wird ihre ganze Jugend damit zu tun haben.“ Er bezweifelt auch, dass die Reife der Mädchen miteinander verglichen werden kann. „Ein siebenjähriges Kind kann nicht wissen, wie es sich einem Pferd zu nähern hat.“

Cellesche Zeitung: VW scheitert mit Klage gegen Celler Reiterin

Der Automobilhersteller VW versteht sich auf Pferdestärken. In einem Fall, in dem es um ein Pony und eine beschuldigte Reiterin aus Celle ging, zügelte das Landgericht Lüneburg jetzt aber den Konzern.

CELLE. VW wollte nach einem Reitunfall einer seiner Mitarbeiterinnen die Kosten für die Lohnfortzahlung erstattet haben – von einer Frau, die Mitglied eines Celler Reitervereins ist und das Pony für die Mitarbeiterin eingeritten hatte. Doch die 10. Zivilkammer am Landgericht sagte klar: Jeder Besitzer ist für sein Pferd alleine verantwortlich, also muss die Ausbilderin die Kosten nicht berappen, darauf bleibt VW sitzen.

Die Volkswagen AG hatte Klage gegen die Ausbilderin erhoben und von ihr die Übernahme der Kosten für die Lohnfortzahlung in Höhe von mehr als 5000 Euro gefordert. Juristisch vertreten wurde die Ausbilderin von Bernhard von Boehn aus Burgdorf.

Der Anwalt schildert den Fall so: Die beklagte Reiterin aus Celle reitet hobbymäßig Pferde zu und hilft in einem Reitershop aus, wo sie die VW-Mitarbeiterin kennenlernte, die ihr von Problemen mit ihrem Pony berichtete. Als die Ausbilderin erzählte, sie würde Pferde Korrektur reiten, gab’s die Bitte, dies auch bei dem Pony zu tun. Anwalt von Boehn: „Zwei Monate lang hat sie dann das Pony eingeritten und auch von Kindern reiten lassen – ohne Probleme.“

Dann bekam die Halterin ihr Pferd zurück. „Direkt beim ersten Versuch, aufs Pferd zu steigen, bockte das Pony, die Halterin stürzte und brach sich einen Fuß“, so von Boehn. Die Frau wurde krankgeschrieben und erhielt die Lohnfortzahlung.

Doch da bockten die Rechtsanwälte von VW und stellten sich auf den Standpunkt, es würde ein Werkvertrag vorliegen und die Ausbilderin schulde den Erfolg – nämlich ein artiges Pony, das die Besitzerin nicht abwirft. Dem folgte das Landgericht nicht.

Rainer SchubertAutor: Rainer Schubert, am 02.11.2012 um 13:32 Uhr

HAZ: Rechtsanwalt klagt gegen aha

Bernhard von Boehn will seine Müllgebühren vorerst nicht bezahlen. Der Burgdorfer Rechtsanwalt hält den Abgabenbescheid der Stadt – die die Abfallgebühren wie regionsweit üblich für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) einzieht – für nichtig und klagt dagegen. Aha sieht sich im Recht.

Von Norbert Korte

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 16.01.2013 19:47 Uhr

Artikel aktualisiert: Samstag, 19.01.2013 00:15 Uhr

Burgdorf. Hintergrund der sich anbahnenden juristischen Auseinandersetzung ist die Schlappe, die aha im vergangenen Oktober vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erlitten hatte. Das OVG hat die Abfallgebührensatzung der Region für unwirksam erklärt.

Eberhard Wicke, CDU-Fraktionschef in der Regionsversammlung, hatte die Klage angestrengt, weil er die unabhängig vom Müllanfall einheitlich geltende Grundgebühr von 12,40 Euro pro Monat für die mehr als 200.000 Haushalte in der Region für ungerecht und besonders für kleine Haushalte für viel zu hoch hält. Das Gericht hatte denn auch die unterschiedlichen Gebührenberechnungen für Abfalltonnen in Hannover und Langenhagen und für Müllsäcke im Umland moniert.

Aha lasse jetzt wider besseren Wissens die Müllgebühren einziehen, argumentiert von Boehn. Denn wegen der für nichtig erklärten Abfallgebührensatzung der Region gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage dafür.

Der Rechtsanwalt will sich auch nicht damit abspeisen lassen, dass es im Bescheid der Stadt einschränkend heißt „Die in Ihrem letzten Abgabenbescheid festgesetzten Abfallgebühren gelten unverändert fort“, und in der Spalte mit dem Betrag für Abfallbeseitigung zudem mitgeteilt wird, dass der Betrag für 2013 nur nachrichtlich genannt werde und „keine Neufestsetzung“ bedeute. Von Boehn verweigert die Zahlung und hat zugleich Klage beim Verwaltungsgericht gegen aha eingereicht, um feststellen zu lassen, dass der Abgabenbescheid der Stadt Burgdorf nichtig, weil rechtswidrig ist.

Die Abfallgesellschaft dagegen wähnt sich mit den einschränkenden Hinweisen in den Abgabenbescheiden der Kommunen auf der sicheren Seite. Man habe sich juristisch beraten lassen, sagt Michael Steege, Leiter des Sachgebiets Recht bei aha. Danach gebe es eine Fortgeltungsdauer der alten Bescheide, die weiter Bestandskraft hätten. Er erinnert daran, dass die Neukalkulation der Gebühren entsprechend den Vorgaben des Gerichts eine gewisse Vorlaufzeit brauche.