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Leasing- und Mietwagen-Rückgabe

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Der Leasinggeber erstellt bei Rückgabe ein Gutachten wenn sie das gelesen haben, vertrauen sie ihren Augen nicht.

Der Leasinggeber erstellt bei Rückgabe ein Gutachten wenn sie das gelesen haben, vertrauen sie ihren Augen nicht. Auf sie gekommen Nachforderungen teilweise im fünfstelligen Bereich zu. Wehren Sie sich gegen überzogene und unberechtigte Nachzahlungsforderungen bei der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen und Mietwagen. Oftmals handelt es sich um reguläre, zulässige Gebrauchsspuren und nicht um Schäden, für die Sie zusätzlich aufkommen müssen.

Die extra abgeschlossene Kaskoversicherung – dazu hat sie der Leasinggeber verpflichtet – zahlt nicht.

Wir haben sich extra für ein hochpreisiges Leasingfahrzeug zu ganz besonders günstigen Konditionen entschieden:

Beispiele für Leasinggeber sind: VW, BMW, Audi, Mercedes etc., Sixt/Allane, ALD & AIL haben Leasing als lukratives Geschäftsmodell für sich entdeckt. Beliebte Vertragsarten sind v.a. das Kilometer-Leasing und das Restwert-Leasing. Ganz gleich für welche Art des Leasings Sie sich entschieden haben, oftmals präsentiert Ihnen die Leasing-Gesellschaft bei Rückgabe des Fahrzeugs eine überzogene Nachforderung für angebliche Schäden am Fahrzeug.

Auch Mietwagenfirmen bedienen sich gerne der Praxis, nach Rückgabe des Mietwagens Kratzer, Beulen und Flecken in Rechnung zu stellen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist.

Die oft von namhaften Kraftfahrzeugsachverständigen erstellten Gutachten sind unbrauchbar. Jeder Schaden wird einzeln berechnet.

Gute Gründe, warum Sie sich gegen ungerechtfertigte Nachforderungen wehren sollten

– Wehren Sie sich gegen die Abzocke der Leasing- und Mietwagen-Unternehmen.
– Sparen Sie oftmals fünfstellige Nachzahlungen.
– Lukrative Angebote werden aufgrund der überzogenen Nachforderung unrentable.
– Wehren Sie sich gegen fehlerhafte Gutachten, die Sie eindeutig benachteiligen.
– Im Prozess sind die Rückgabegutachten Parteivortrag und ohne Beweiswert.
– Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt von Boehn in der Beurteilung von Kfz-Schadensgutachten. Außergerichtlich und gerichtlich.