Sie fragen, warum nicht der Fachanwalt für Medizinrecht? Der beschäftigt sich mit Arzthaftung.
Ganz klar nein! Der Fachanwalt für Medizinrecht ist im Kern Verwaltung- und Sozialrechtler: Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung, Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht, Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung, Vergütungsrecht der Heilberufe, Recht der medizinischen Behandlung
Der Medizinrechtler ist der Anwalt der Ärzte, Krankenhäuser der auch Kenntnisse des Versicherungs- und Haftungsrecht haben muß. Das führt hier nicht weiter.
Sie fragen sich, wie passen die Fachanwälte Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht zusammen. Das hat sich Rechtsanwalt von Boehn auch gefragt:
Seine fachliche Kompetenz ist ganz klar das Schadensersatzrecht, die Leistungsstörung in Vertragsverhältnissen und das Recht der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Seit 1976, dem Studienbeginn in Göttingen bei den Professoren Dr. Deutsch und Dr. Diederichsen studierte er diese spannendsten Rechtsgebiete und bildet sich fort – 2016 allein über 100 Stunden in den Kernkompetenzen und den korrespondierenden Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsverwaltungsrecht.
Daneben bildet er sich in rechtlich relevanten medizinischen Themen fort. Denn das Recht muß er beherrschen wie der Klavierspieler die Noten. Das ist selbstverständlich. Die Kunst ist es, die sachlichen Vorfragen einordnen zu können: Liegt Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vor? Wie hoch ist der GdB oder MdE, wie sind die Unfallfolgen nach der Gliedertaxe einzuordnen? Sind die Nackenschmerzen durch einen Autounfall verursacht oder bestand bereits eine Vorerkrankung? Ist der Arbeitnehmer durch Mobbing psychisch erkrankt und leidet er an einem kronifizierten Dauerschmerz, einer somatoformen Störung? Liegt eine Konversion- oder Begehrensneurose vor?
Als große Herausforderung sieht er die Auseinandersetzung mit medizinischen Gutachtern an. Nicht der gegnerische Anwalt der Versicherung, der im Prozeß Heimspiel hat, weil er Tatsachen nur schlicht bestreiten muß und sonst viel überflüssiges schreibt um dem Versicherer zu gefallen. Es ist der vom Gericht bestellte Gutachter, der die medizinischen Tatsachen feststellen muß. Ist er sich nicht schlüssig, hat der Geschädigte oder Versicherungsnehmer den Prozeß verloren und sein Ansprüche sind weg. Dann muß der Gutachter gefragt werden, ob nicht nach den BUZ-Versicherungsbedingungen die Berufsunfähigkeit fingiert wird und die Unklarheit in der Beweisführung nicht zu Lasten des Versicherers geht?
Leider gibt es keinen Fachanwalt für Schadensersatzrecht. Am ehesten werden die Rechtsgebiete durch die gewählten Fachanwälte für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht abgedeckt.
Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
T: 0511 30 03 78 00
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