Zum Inhalt springen

Aufsichtsbehörden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin beeaufsichtigt private Versicherungen.

Mit Fragen oder Beschwerden zur gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung können Sie sich an das Bundesversicherungsamt wenden. Auch die Aufsicht über die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung wird durch das Bundesversicherungsamt ausgeübt, wenn nicht Landesbehörden zuständig sind.

Die Nds. Gewerbeaufsicht beaufsichtigt Arbeitsstätten auf Einhaltung des Arbeitsschutz.

Das Nds. Integrationsamt ist u. a.  zuständig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen und den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

T: 0511 30 03 78 00
T: 05136 8866-0

info@von-boehn.de
www.von-boehn.de