Das AG München hat entschieden, dass eine Privatperson, die einen PKW als „scheckheftgepflegt“ anbietet, sich dies später beim Verkauf an eine Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen mit der Folge, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss insoweit nicht greift.
Pressemitteilung des AG München v. 23.10.2015