Dienstunfähigkeit: Wenn der Dienstherr Sie aufs Abstellgleis schieben will
Schutz für Beamte vor Zwangspensionierung und finanzieller Einbuße.
Als Beamter (Lehrer, Polizist, Justizvollzugsbeamter oder Verwaltungsbeamter) wähnen Sie sich in Sicherheit. Doch wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt, zeigt der Dienstherr oft sein kaltes Gesicht.
Das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit (DU) ist oft der Beginn eines existenzbedrohenden Abstiegs. Es drohen die vorzeitige Zurruhesetzung (Zwangspensionierung) und massive Versorgungslücken.
Ich akzeptiere nicht, dass Sie nach Jahren treuer Pflichterfüllung mit Abschlägen nach Hause geschickt werden.
Der Gegner: Das amtsärztliche Gutachten
Der Dreh- und Angelpunkt ist fast immer der Amtsarzt. Dessen Prognose entscheidet über Ihr Schicksal. Das Problem in der Praxis: Amtsärzte urteilen oft nach Aktenlage, sind voreingenommen oder medizinisch nicht qualifiziert für Ihr spezifisches Leiden.
Mein Ansatz: Ich nehme das amtsärztliche Gutachten juristisch und medizinisch auseinander.
- Ist die Prognose einer dauerhaften Leistungsminderung überhaupt haltbar?
- Wurde die Möglichkeit einer Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) geprüft?
- Wurde eine anderweitige Verwendung (Versetzung auf einen leidensgerechten Posten) ernsthaft gesucht?
Der Dienstherr ist gesetzlich verpflichtet, „Weiterverwendung vor Versorgung“ zu prüfen. Ich sorge dafür, dass er sich nicht aus dieser Verantwortung stiehlt.
Private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Klausel)
Viele Beamte haben privat vorgesorgt. Doch wenn der Leistungsfall eintritt, erleben sie ein böses Erwachen. Die Versicherer prüfen oft monatelang, ob die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ (DU-Klausel) wirklich greift.
Hier gibt es zwei Fallen:
- Die „Unechte“ DU-Klausel: Der Versicherer akzeptiert das Urteil des Amtsarztes nicht blind, sondern will selbst medizinisch prüfen. Das führt zu endlosen Gutachten-Schlachten.
- Die abstrakte Verweisung: Der Versicherer behauptet, Sie könnten theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben.
Da ich im Versicherungsrecht spezialisiert bin, kenne ich die Tricks der Gesellschaften. Ich setze Ihre private Rente durch – notfalls per Klage.
Meine Leistungen für Beamte
Ich vertrete Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte sowie Soldaten in allen Phasen:
- Abwehr der Zwangspensionierung: Widerspruch gegen die Verfügung zur Zurruhesetzung.
- Reaktivierung: Kampf um die Rückkehr in den Dienst, wenn Sie wieder gesund sind, der Dienstherr Sie aber nicht zurückhaben will.
- Unfallfürsorge: Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Dienstunfall (Anerkennung, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt).
- Disziplinarverfahren: Verteidigung, wenn Krankheit als „Dienstvergehen“ (z.B. unerlaubtes Fernbleiben) ausgelegt wird.
Warum ein Anwalt für Arbeitsrecht hier nicht reicht
Beamtenrecht ist kein Arbeitsrecht. Es ist spezielles Verwaltungsrecht. Ein Anwalt, der sonst Kündigungsschutzklagen führt, scheitert hier oft an den strikten Formalien des Verwaltungsverfahrens und den Besonderheiten der Versorgungskassen.
Ich verbinde die Expertise im Beamtenrecht mit dem Versicherungsrecht. So decke ich beide Fronten ab: Den Kampf gegen den Dienstherrn um Ihren Status und den Kampf gegen die Private Versicherung um Ihr Geld.
Droht Ihnen das Aus wegen Dienstunfähigkeit?
Unterschreiben Sie nichts, bevor wir gesprochen haben. Ein falscher Schritt kann Sie Ihre Pensionsansprüche kosten.
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