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Prozeßkostenhilfe

Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit werden ich Sie über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Gericht durch die Beantragung von Prozeßkostenhilfe beraten und mit Ihnen den Antrag aufnehmen.

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

T: 0511 30 03 78 00
T: 05136 8866-0

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