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Arbeitsrecht: BAG: Zeiterfassung für jeden Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht (BAG9 hat grundsätzlich entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu erfassen hat. Das BAG beruft sich dabei auf ein bereits im Mai 2019 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). 2019 hatte dieser im sogenannten Stechuhr-Urteil die Mitgliedsstaaten in die Pflicht genommen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Nach dem EuGH-Urteil hatte es die Bundesregierung nicht besonders eilig, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Das Gesetzesvorhaben ist bis heute nicht umgesetzt. Damit waren auch alle Erwartungen – auch von Rechtsanwalt von Boehn –, dass zu einer Erleichterung bei der Darlegung von Überstunden im Arbeitsgerichtsprozess, vom Tisch. Das hat das Landesarbeitsgericht Hannover noch einmal entschieden.

Die Entscheidung dürfte jetzt überholt sein. Wenn das BAG ist mit der neuerlichen Entscheidung nun vorangeprescht. Denn bisher gab es nur Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit für Beschäftigte nach dem Mindestlohngesetz und zum Beispiel in der Baubranche.

Der Bundesregierung war aber die Wichtigkeit der Arbeitszeiterfassung als Instrument des Arbeitsschutzes nicht bewusst. Aus hiesiger Praxis ist bekannt, dass Arbeitnehmer regelmäßig unbezahlte Überstunden leisten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun für leitende Mitarbeiter von VW entschieden, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden nicht möglich ist. Die Entscheidung ist bisher nicht veröffentlicht.

Das BAG hat nun klargestellt, dass kein Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber Lebensarbeitszeit zu schenken. BAG-Präsidentin Inken Gallner sagte, dass die Zeiterfassung auch Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung sei.

Praktisch bedeutet das, dass ab Erlass des Urteils jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Zeiterfassungssystem einzurichten. Hier stellt sich nicht so sehr die Frage, welchen technischen Anforderungen das System genügen muss. Aus hiesiger Sicht reicht die schriftliche Aufzeichnung aus. Auch eine Exceltabelle dürfte ausreichend sein. Bestellt sie aber vielmehr die Frage, wie sichergestellt wird, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich Stunden aus dem System streicht. Was nützt das beste Zeiterfassungssystem, wenn der Arbeitgeber die Stundenlohnzettel kürzt und die gekürzten Arbeitsstunden in das System übernimmt. Da es der Gesetzgeber aufgefordert, Regelung zugunsten des Arbeitnehmers zu treffen. Der Arbeitnehmer wird sich schon hüten, Stunden falsch aufzuschreiben. Dann kommt das heraus, so droht die fristlose Kündigung.