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Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Kettenbefristung in Hochschulen teilweise rechtswidrig

Das BAG kommt der Rechtsprechung des EuGH nach, dem die Rechtsprechung des BAG zur Kettenbefristung ein Dorn im Auge war: Hochschulen können jahrelange Kettenbefristungen ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht immer mit zeitlich begrenzten drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben begründen. Denn über viele Jahre können auch jeweils einzeln mit sachlichem Grund vorgenommene Kettenbefristungen auf einen „institutionellen Rechtsmissbrauch“ der gesetzlichen Befristungsregeln hinweisen, urteilte am Mittwoch, 8. Juni 2016 das Bundesarbeitsgericht  in Erfurt (Az.: 7 AZR 259/14). Für Mitarbeiter kann dies dann bedeuten, dass sie Anspruch auf eine Festanstellung haben können.

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